§ 52 – Straftaten
(1) Nach § 48 Absatz 1 Nummer 2, Absatz 2, 3 des Weingesetzes wird bestraft, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 11 Absatz 1 ein anderes Behandlungsverfahren anwendet oder einen anderen Stoff zusetzt, normal normal entgegen § 11 Absatz 2 ein Erzeugnis säuert, anreichert oder entsäuert, normal normal 2a. entgegen § 11 Absatz 3 eine Cuveé entsäuert oder säuert, normal normal entgegen § 11 Absatz 8 Satz 1 ein Behandlungsverfahren anwendet, durch das ein Stoff zugesetzt wird, normal normal entgegen § 11 Absatz 8 Satz 2 Ionenaustauscher oder ultraviolette oder energiereiche Strahlen anwendet, normal normal 4a. (weggefallen) normal normal (weggefallen) normal normal (weggefallen) normal normal entgegen § 15 Absatz 3 den natürlichen Alkoholgehalt erhöht, normal normal entgegen § 16 Absatz 2 oder § 18 Absatz 9 Satz 3 ein Erzeugnis süßt, normal normal entgegen § 18 Absatz 1 oder 9 Satz 1 oder 2 ein Erzeugnis verschneidet, normal normal entgegen § 18 Absatz 2 ein Erzeugnis verwendet oder verschneidet, normal normal entgegen § 18 Absatz 3 Satz 1 ein anderes Erzeugnis, ein anderes Lebensmittel oder einen anderen Stoff zusetzt, normal normal entgegen § 18 Absatz 3 Satz 2 Wasser zusetzt oder normal normal entgegen § 18 Absatz 6 Alkohol oder Zucker zusetzt. normal normal normal arabic (2) Nach § 49 Nummer 3 des Weingesetzes wird bestraft, wer entgegen § 18 Absatz 4 mit der Herstellung beginnt oder normal normal entgegen § 47 Absatz 1 Nummer 3 Satz 2, Absatz 2 Nummer 3 Satz 2, Absatz 3 Nummer 2 Satz 2 oder Absatz 4 Nummer 2 Satz 2 eine Angabe nicht, nicht richtig oder nicht in der vorgeschriebenen Weise macht. normal normal normal arabic
Kurz erklärt
- Es ist strafbar, wenn man absichtlich oder fahrlässig falsche Behandlungsverfahren oder Stoffe bei der Weinherstellung anwendet.
- Das Hinzufügen von bestimmten Stoffen, das Säuern oder Anreichern von Erzeugnissen ist ebenfalls verboten.
- Die Erhöhung des natürlichen Alkoholgehalts oder das Süßen von Erzeugnissen ist strafbar.
- Falsche oder ungenaue Angaben bei der Herstellung von Wein sind ebenfalls strafbar.
- Es gibt spezifische Paragraphen im Weingesetz, die diese Verstöße regeln.